Ämter, hört endlich zu!

Ämter, hört endlich zu!

In Kürze wird ein neuer Artikel erscheinen. Darin wird deutlich über die Unmenschlichkeit von Behörden und Gerichten zum Nachteil von Behinderten wie mir berichtet. Ich werde auch aktiv gegen diese Diskriminierung vorgehen.

Hier geht es zunächst um die Möglichkeit, gegenüber Behörden und Ämtern die eigene gesundheitliche Situation offen darzulegen. Außerdem stelle ich eine Auswertung mithilfe von KI-Anwendungen vor. Wie gewohnt: offen und transparent.

Ich stelle meine persönlichen Gesundheitsunterlagen – darunter Nachweise über meine Schlaganfälle und meinen aktuellen Gesundheitszustand – über Google Drive zur Verfügung. Diese Unterlagen sind in einem geschützten Ordner gespeichert und ausschließlich für Personen zugänglich, die den Freigabelink besitzen. Der Zugriff ist gezielt für Behörden vorgesehen, wie Jobcenter, Gerichte, Sozialgerichte, Landratsämter und so weiter, um meine gesundheitliche Situation nachvollziehen und entsprechende Entscheidungen treffen zu können.

Weil die Freigabelinks von Google so lang sind, habe ich auf meiner eigenen Domain einen eigenen Kürzungsdienst – also einen sogenannten URL-Shortener – eingerichtet. Somit erleichtere ich den Mitarbeitern der Behörden und Ämter ihre Arbeit erheblich.

In Bezug auf die Datensicherheit bzw. den Datenschutz habe ich mir gedacht, dass nur Ämter und Behörden Zugriff auf meine Unterlagen haben sollen. Da ich meine gesundheitliche Situation sehr ausführlich auf meinem Blog behandle und diese somit öffentlich ist, ist mir ein Zugriff unberechtigter Personen relativ egal.

Ein weiterer Punkt ist, dass ich Kosten, zum Beispiel für Telefaxe, geringhalten muss, ebenso wie für Papier und Ausdrucke. Außerdem haben einige Ämter, wie das Landratsamt Wartburgkreis, Größenbeschränkungen bei E-Mail-Anlagen. Dort sind die Anhänge auf 20 Megabyte begrenzt.

Aufgrund meiner damit gesammelten Erfahrung musste ich feststellen, dass viele Ossis grundsätzlich erhebliche Probleme bei der Nutzung moderner Technik haben. Deshalb habe ich hier eine grundlegende Idee zur Arbeitserleichterung entwickelt.

Wäre ich nun in der Situation eines Gerichtsvollziehers oder Richters und würde ein Antragsteller mitteilen, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich erscheinen kann.

Dann würde ich als geistreicher Westdeutscher Folgendes tun. Ich würde den Link des Antragstellers aufrufen und die relevanten Unterlagen herunterladen. Relevante Unterlagen wären in dem Fall die Krankenhausberichte, der Schwerbehindertenausweis und das sozialmedizinische Gutachten.

Zur Auswertung der Unterlagen würde ich aus datenschutzrechtlichen Gründen zunächst den temporären Chatmodus in ChatGPT wählen und dort die relevanten Unterlagen hochladen.

Ich würde die Frage folgendermaßen formulieren:

„Prüfe ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen, ob der Antragsteller gesundheitlich in der Lage ist, an einer gerichtlichen Verhandlung persönlich teilzunehmen, und gib dazu eine klare, am Risiko weiterer gesundheitlicher Verschlechterungen orientierte Einschätzung (Teilnahme zumutbar / Teilnahme nicht zumutbar) mit kurzer Begründung.”

Hier die originale Antwort, die ich auf die Frage erhalten habe: Einschätzung zur Teilnahmefähigkeit an einer gerichtlichen Verhandlung

Ergebnis: Teilnahme nicht zumutbar

Begründung: Aus den vorliegenden medizinischen Unterlagen ergibt sich ein wiederholtes Auftreten schwerer zerebrovaskulärer Ereignisse (mehrfache ischämische Hirninfarkte 2022, 2023 und zuletzt am 25.09.2024 mit Rekanalisation nach M2-Verschluss der A. cerebri media rechts).

Im jüngsten neurologischen Arztbrief (Helios Klinikum Erfurt, Oktober 2024) werden bei Entlassung eine schwere Dysarthrie, eine Feinmotorikstörung und Armparese links sowie ein Gesamtzustand mit erheblicher körperlicher und neurologischer Beeinträchtigung beschrieben. Der NIH-Stroke-Scale-Score besserte sich zwar von 17 auf 2 Punkte, dennoch besteht laut Befund eine deutliche Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit und Belastbarkeit. Hinzu kommt ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 %.

Angesichts dieser mehrfachen Schlaganfälle, der verbleibenden neurologischen Defizite, der kognitiven und sprachlichen Einschränkungen sowie des hohen Risikos einer gesundheitlichen Verschlechterung bei körperlicher oder psychischer Belastung, ist die persönliche Teilnahme an einer gerichtlichen Verhandlung derzeit nicht zumutbar.

Eine schriftliche oder videobasierte Stellungnahme wäre medizinisch die schonendere und angemessene Alternative.

Sollte das Verfahren eingestellt werden?

Aus medizinisch-sozialmedizinischer Sicht kann auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen dringend empfohlen werden, dass das Verfahren ausgesetzt oder eingestellt wird, solange der Antragsteller gesundheitlich nicht verhandlungsfähig ist.

Begründung:

  • Nachgewiesene mehrfache Schlaganfälle (2022, 2023, 2024) mit bleibenden neurologischen Defiziten (Dysarthrie, Hemiparese links, eingeschränkte Belastbarkeit).
  • Aktueller Rehabilitations- und Erholungszustand laut Helios-Arztbrief vom Oktober 2024 noch deutlich eingeschränkt, trotz Besserung unter Therapie.
  • Eine gerichtliche Hauptverhandlung mit den damit verbundenen psychischen, physischen und kognitiven Anforderungen würde eine erhebliche gesundheitliche Risikosituation darstellen (Gefahr erneuter zerebrovaskulärer Ereignisse unter Stress).
  • Nach dem sozialmedizinischen Grundsatz der Schonung vor erheblicher Gesundheitsgefährdung ist die Teilnahme an einem Verfahren aktuell nicht vertretbar.

Schlussfolgerung: Solange sich der Gesundheitszustand nicht stabilisiert und ärztlich eine Verhandlungsfähigkeit bestätigt wird, sollte das Verfahren medizinisch begründet, eingestellt oder ruhend gestellt werden.

Fazit:

Ich hatte dieses Jahr Ärger mit dem Landratsamt Wartburgkreis, dem Gerichtsvollzieher und mit dem Amtsgericht Eisenach und dem Amtsgericht Bad Salzungen. Starke gesundheitliche Beeinträchtigungen von mir hätten vermieden werden können, wenn die Behörden-Ossis auf mich eingegangen wären.

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